Nachhilfe in Nachhaltigkeit
Fakt ist: Veraltete Leuchtmittel wie FL-Leuchtstoffröhren sind Stromfresser und lassen die Treibhausgasemissionen steigen. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der in der neuen EU-Richtlinie* erfassten Produkte am Gesamtstromverbrauch innerhalb der damals 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union 12,4 %. Dies entspricht 336 TWh und Treibhausemissionen von 132 Mio. Tonnen CO2. Allein durch die Umstellung auf effiziente LED-Leuchtmittel, zum Beispiel GLT Tubes, könnte der Stromverbrauch bis 2030 um jährlich 41,9 TWh gesenkt werden. Damit könnte die Hälfte der noch in Betrieb befindlichen Braunkohle-Kraftwerke in Deutschland abgestellt werden.
Es gibt keine Ausreden mehr!
Die Umstellung auf neue GLT Tubes ist umweltfreundlich und rechnet sich für die Wirtschaft und öffentliche Hand vom ersten Tag an. Sie ist leicht umzusetzen und bringt ausschließlich Vorteile:
- Reduzierung der Energiekosten um 80%.
- Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 80%.
- Minimierung der Instandhaltungs- und Wartungskosten.
- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit im Unternehmen
- Verbesserung der Ökobilanz.
- Reduzierung der Abfall- und Sondermüll-Mengen.
- Unterstützung der Kreislaufwirtschaft - LED-Leuchtröhren von German LED Tech sind zum Beispiel recycelbar und können wieder Instand gesetzt werden.
Leisten Sie jetzt ihren Beitrag
Ab 01. September 2021 dürfen die veralteten Beleuchtungs-Technologien nicht mehr hergestellt und in Verkehr gebracht werden, für die Nutzung bestehen noch Übergangsfristen bis 2023. Jedoch gibt es keinen vernünftigen Grund, nicht sofort auf GLT Tubes umzustellen. Leisten wir sofort einen wertvollen Beitrag - für die Wirtschaftlichkeit im Unternehmen und zu Erreichung unserer gemeinsamen Klimaziele für einen erfolgreichen Green New Deal für Europa.
Unser Team informiert Sie gerne näher über unsere effizienten, langlebigen und nachhaltigen GLT Tubes «Made in Germany».
* Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission Europäische Kommission: «Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft» COM (2020) 98 final